Konkret werden zwei neue Instrumente zu meiner Unterstützung bei der Suche nach einer Stelle bereitgestellt. Zum einen wurde mir in Aussicht gestellt, das ein Arbeitgeber, der mich einstellen würde, eventuell einen so genannten Eingliederungszuschuss erhalten kann. Mit anderen Worten, wer mich einstellt kriegt am Anfang eventuell eine Förderung von der Arbeitsagentur. Ich kann dies in Vorstellungsgesprächen anbringen, wenn es mir opportun erscheint. Zweitens habe ich einen Vermittlungsgutschein im Wert von 2000 (!) Euro erhalten. Ich soll so Kontakt mit privaten Arbeitsvermittlern treten, die bei einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung in den Genuss dieses Gutscheins kommen.
Nun zum Fordern. Was muss ich dafür tun. Bereits erwähnt habe ich, dass es mir obliegt, Kontakt zu privaten Arbeitsvermittlern aufzunehmen. Ich zitieren nun weiterhin aus meiner Eingliederungsvereinbarung. Im wesentlichen sind die Forderungen selbstverständlich, ich habe bisher auch nichts anderes getan. Danach verpflichte ich mich „alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken, insbesondere:
- mindestens 10 Bewerbungen monatlich, auch befristete Stellen, auch Zeitarbeitsfirmen
- Nutzung des Internets zur Stellensuche
- Nutzung der Gelben Seiten zur Stellensuche
- Nutzung der aktuellen Presse/Stellenanzeiger...“
Also, es wird sich doch sicherlich ein privater Arbeitsvermittler finden, der mir eine Stelle auftreibt, wenn ich das schon selber nicht auf die Reihe kriege. Zwischenzeitlich war ich heute übrigens zu einem sehr netten Vorstellungsgespräch in Braunschweig, es können also weiter Daumen gedrückt werden, zumal die Stelle sehr interessant klingt. Berlin wäre mir natürlich lieber, aber ich bin ja flexibel.
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